| Tätigkeit des Unternehmens |
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Golden Play Bis Sp. z o.o. (Golden Play Bis GmbH) betreibt Spielstätten unter Berücksichtigung entsprechender Gewerbeerlaubnisse für die Wojewodschaften Masowien und Niederschlesien. Weiterhin haben wir Gewerbeerlaubnisse für die Wojewoschaften Schlesien und Lodz beantragt. Sie werden vom Direktor der zuständigen Schatzkammer erlassen. Die erteilten Erlaubnise sind sechs Jahre lang gültig mit einer Verlängerungsmöglichkeit.. Nach Art. 30 des Gesetzes über die Glückspiele und die Gegenwetten ist die wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Geschicklichkeitsspielautomaten mit niedrigen Spielgewinn in diesen Spielstätten, Geschäftsstellen, Dienstleistungsbetriebe oder auch Gastronomiebetrieben erlaubt, die wenigstens 100 m von Schulen, Jugend- und religiösen Zentren entfernt sind. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Spielen an Geschicklichkeitsautomaten der Kategorie mit niedrigem Spielgewinn untersagt. Die Zahl der aufgestellten Spielautomaten darf drei nicht überschreiten. |






